Ziel des HFS ist es, sicherzustellen,
dass Halter und Hund sich
ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter in der Öffentlichkeit bewegen können. Dies wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung nachgewiesen.
Die Abnahme der Prüfung
erfolgt durch einen
Prüfer des BHV.
(Bundesverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater)
Noch ist die Prüfung zur Erlangung des
HFS keine Pflicht in Baden-Württemberg,
in anderen Bundesländern schon.
Auch ist davon auszugehen, dass
der HFS auch in BW Pflicht werden wird. |
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Wir bieten an:
• Vorbereitungskurse
• Prüfung
Die Kurse finden in der Zeit von
April bis Oktober statt.
Hinweise darauf finden Sie auf der Aktuellseite.
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